Wissenswertes

Qualität

Wir fertigen Übersetzungen ausschließlich in den Sprachen Englisch, Französisch und Deutsch an. Diese Sprachen bedienen wir selbst und sind dementsprechend in der Lage, die erforderliche Qualität zu liefern.
Gern sind wir bereit, für unsere Kunden auch Anfragen zu Übersetzungen in andere Sprachen zu bearbeiten. In diesen Fällen vermitteln wir gern Kontakte zu entsprechend versierten Kollegen.
Ein weiteres, für unsere Kunden ersichtliches Qualitätsmerkmal ist die Mitgliedschaft im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. Da die Berufsbezeichnung "Übersetzer" leider nicht gesetzlich geregelt und geschützt ist, kann der Titel nach Belieben verwendet werden. Die Mitgliedschaft im BDÜ verlangt den Nachweis einer einschlägigen Qualifikation wie z.B. ein Hochschuldiplom (Diplom-Übersetzer, Diplom-Fachübersetzer, etc.) oder eine staatliche Prüfung (Staatlich geprüfter Übersetzer, Staatlich anerkannter Übersetzer).


 

Kundenorientierung

Unsere Arbeiten werden selbstverständlich nach den Wünschen der Kunden ausgeführt. Nach Sichtung der Unterlagen und eventueller Klärung unklarer Details erstellen wir dem Kunden ein entsprechendes Angebot. Die Übersetzung wird - sofern möglich - in dem Format erstellt, das der Kunde wünscht.
Eine gewissenhafte Arbeitsweise und absolute Termintreue ist für uns natürlich selbstverständlich. Sollte es während der Bearbeitung Klärungsbedarf hinsichtlich Terminologie, technischer Hintergrundinformationen etc. geben, so setzen wir uns umgehend mit dem Kunden direkt in Kontakt.
Der Kunde unterstützt uns durch Nennung von Kontaktpersonen zur Klärung von Fragen und - soweit vorhanden - durch Bereitstellung bereits vorhandener und beim Kunden verwendeter Terminologie. Eine solche Kooperation verkürzt die Bearbeitungszeit und steigert die Qualität.

Verschwiegenheit

Alle uns vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir halten uns strikt an die Vorgaben der Berufs- und Ehrenordnung für Dolmetscher und Übersetzer. Hiernach haben Übersetzer die standesrechtliche Pflicht zur Verschwiegenheit, die sich auf alles erstreckt, was den Übersetzern in Ausübung ihrer Berufe anvertraut wurde oder ihnen bekannt geworden ist. Diese Pflicht besteht auch über die Beendigung eines Auftragsverhältnisses hinaus.